„Schweigen schützt die Falschen! – Sexualisierte Gewalt im Sport“

In der Vergangenheit kam es bundesweit immer wieder in Sportvereinen zu sexuellen Übergriffen an Kinder und Jugendlichen. Dabei konnten als Täter sowohl ehrenamtliche Mitarbeiter aber auch Kinder oder Jugendliche selbst, die Jüngere massiv belästigten, ausgemacht werden. Grund genug für den Landessportbund nun aktiv zu werden und die ihm angeschlossenen Vereine entsprechende Schulungen für deren Mitarbeiter anzubieten.



Der SV 08 Werdohl und die DLRG Werdohl waren sich schon lange der potentiellen Gefahr eines Übergriffs bewusst. Als im Frühjahr der Kreissportbund über die Maßnahme informierte, stand für den SV 08 Werdohl fest, dass allen Übungsleitern, Helfern und Vorstandsmitgliedern nähere Informationen zu diesem Thema bekannt gemacht werden sollten. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen dem SV 08 Werdohl und der DLRG – auch hinsichtlich der Schwimmkurse, die über das NRW-Projekt „Quietschfidel“ gemeinsam in Werdohl durchgeführt werden – schlossen sich beide Vereine kurzerhand zusammen.

Im ersten Schritt traf man sich nun zu einer Informationsveranstaltung im DLRG-Heim. Dort sensibilisierte der Referent Klaus-Peter Uhlmann in seinem Vortrag die 17 anwesenden Teilnehmer für das brisante Thema. Situationen wurden an Hand von Beispielen besprochen und es wurde gezielt darauf hingewiesen, dass die meisten Übergriffe auf Kinder und Jugendliche in ihrem unmittelbar näheren Umfeld erfolgen würden. Personen mit einschlägigen Vorstrafen gehen dabei in den meisten Fällen nach bestimmten Mustern vor. Auch hier wurde an Beispielen deutlich gemacht, wie man diese Muster erkennt und welche Schritte durch die Übungsleiter und Ansprechpartnern einzuleiten sind.

Beide Vereine verständigten sich bereits während der Veranstaltung auf ein noch weiter auszuarbeitendes Präventionskonzept. Unter anderem müssen zukünftig alle Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dazu soll in jedem Verein eine Vertrauensperson bestimmt werden, die dieses Zeugnis auswertet. Sobald es Vorstrafen aufweist, die in Verbindung mit Straftaten im sexuellen Bereich an Kindern und Jugendlichen stehen, dürfen die Betroffenen nicht tätig werden. Hilfreich zur Seite stehen dabei die Fachberatungsstellen, wie das Jugendamt, der Kinderschutzbund in Lüdenscheid sowie die Kriminalpolizei (Öffentlichkeitsschutz). Die Ansprechpartner in den Vereinen werden zusätzlich geschult.

Es ist beiden Vereinen wichtig zu erwähnen, dass mit dieser Vorgehensweise kein Generalverdacht ausgesprochen werden soll. Vielmehr geht es gezielt um den Schutz der Kinder und Jugendlichen, die sowohl bei Freizeiten als auch während der Übungsstunden betreut werden.

Im nächsten Schritt sollen die Eltern der Schwimmerkinder durch einen Infoabend und Handzettel über diese Maßnahmen informiert werden.